Unfall im Haushalt: Wann greift die Unfallversicherung?
Unfälle im Haushalt kommen häufiger vor als man denkt und können ernsthafte Folgen haben. Von kleinen Missgeschicken wie einem verstauchten Fuß bis hin zu schweren Verletzungen, die einen Krankenhausaufenthalt erfordern, reicht das Spektrum. Doch was passiert eigentlich, wenn man sich zuhause verletzt? Greift in solchen Fällen die Unfallversicherung und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick über die Leistungen der Unfallversicherung geben und erklären, wann sie im Fall eines Unfalls im Haushalt einspringt.
Was ist eine Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung ist eine spezielle Versicherung, die bei Unfällen, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung oder zum Tod führen, finanzielle Leistungen erbringt. Sie zählt zu den freiwilligen Versicherungen und ist gerade im Bereich des Haushalts besonders relevant, da hier häufig Unfälle passieren.
Leistungsumfang der Unfallversicherung
Die Leistungen der Unfallversicherung variieren je nach Vertragsabschluss und Versicherungsgesellschaft. In der Regel werden jedoch folgende Leistungen erbracht.
Invaliditätsleistung
Die Invaliditätsleistung ist eine einmalige Kapitalzahlung, die bei einer dauerhaften Beeinträchtigung infolge eines Unfalls gezahlt wird. Die genaue Höhe der Zahlung ist abhängig vom Grad der Invalidität und wird individuell mit dem Versicherungsnehmer vereinbart.
Todesfallleistung
Im Falle eines tödlichen Unfalls zahlt die Unfallversicherung eine vereinbarte Todesfallleistung an die Hinterbliebenen des Versicherten. Diese soll finanzielle Unterstützung bieten und beispielsweise für die Bestattungskosten genutzt werden können.
Krankenhaustagegeld
Ist aufgrund eines Unfalls ein Krankenhausaufenthalt erforderlich, kann die Unfallversicherung ein Krankenhaustagegeld zahlen. Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung, um zusätzliche Kosten während des Aufenthalts abzudecken, wie beispielsweise für Telefonate oder Fernsehnutzung.
Genesungsgeld
Das Genesungsgeld wird gezahlt, wenn der Unfall zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung führt und der Versicherte während dieser Zeit seinen beruflichen Tätigkeiten nicht nachgehen kann. Es soll dabei helfen, den Einkommensausfall zumindest teilweise abzufangen.
Wann greift die Unfallversicherung im Haushalt?
Die Unfallversicherung greift prinzipiell bei Unfällen, die unvorhergesehen und unfreiwillig passieren. Im Haushalt sind dabei verschiedene Szenarien denkbar, in denen die Versicherung einspringt:
Sturz beim Treppensteigen
Ein häufiger Unfall im Haushalt ist ein Sturz beim Treppensteigen. Oftmals sind Stufen nicht ausreichend beleuchtet oder nicht rutschfest. Hat man sich aufgrund solcher Umstände verletzt, kann die Unfallversicherung greifen.
Schnittverletzung beim Kochen
Ein Kochunfall ist schnell passiert. Wer sich beim Schneiden von Gemüse oder Fleisch mit dem Messer verletzt hat, kann unter bestimmten Umständen Unterstützung von der Unfallversicherung erhalten.
Verbrennungen durch heißes Wasser oder Feuer
Verbrennungen gehören ebenfalls zu den Unfällen im Haushalt, bei denen die Unfallversicherung einspringen kann. Ob durch heißes Wasser oder offenes Feuer, hier ist schnelle Hilfe oft unverzichtbar.
Stolpern über Spielzeug
Hartnäckiges Spielzeug auf dem Boden kann schnell dazu führen, dass man stolpert und sich verletzt. Gerade Eltern kennen diese Gefahr nur zu gut. Auch bei solchen Unfällen kann die Unfallversicherung in Anspruch genommen werden.
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Was ist nicht von der Unfallversicherung abgedeckt?
Trotz des umfangreichen Leistungsumfangs der Unfallversicherung gibt es auch Situationen, in denen keine Leistungen erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise:
Unfälle, die absichtlich herbeigeführt wurden
Wenn ein Unfall absichtlich herbeigeführt wurde, greift die Unfallversicherung nicht. Hierzu zählen beispielsweise selbst zugefügte Verletzungen oder Unfälle im Zusammenhang mit Straftaten.
Verletzungen bei grober Fahrlässigkeit
Kommt es aufgrund grober Fahrlässigkeit zu einem Unfall, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Ein Beispiel hierfür ist das Leiterstehen auf einem instabilen Untergrund, obwohl man dies besser wissen sollte.
Unfälle während der Arbeit
Unfälle, die während der beruflichen Tätigkeit passieren, sind in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt und werden nicht durch die private Unfallversicherung abgegolten.
Fazit
Ein Unfall im Haushalt kann schnell passieren und zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Eine Unfallversicherung bietet finanzielle Unterstützung, um die Kosten im Falle einer Verletzung abzudecken. Ob beim Treppensteigen, Kochen, Verbrennen oder Stolpern über Spielzeug - die Unfallversicherung kann in vielen Situationen einspringen. Jedoch gibt es auch Ausnahmen, wie absichtlich herbeigeführte Unfälle oder Verletzungen durch grobe Fahrlässigkeit. In solchen Fällen ist eine Leistung der Unfallversicherung nicht zu erwarten. Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld über den genauen Leistungsumfang zu informieren und die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen.
