Welche Unfälle sind in der Regel von der Unfallversicherung abgedeckt?

Die Unfallversicherung ist eine wichtige Absicherung für den Fall, dass man durch einen Unfall eine körperliche Beeinträchtigung erleidet. Doch welche Unfälle sind eigentlich in der Regel von der Unfallversicherung abgedeckt? In diesem Artikel werden wir einen Überblick über die verschiedenen Unfallarten geben und erklären, welche davon von der Unfallversicherung in der Regel übernommen werden.

Definition von Unfällen

Bevor wir uns den abgedeckten Unfallarten widmen, sollten wir zunächst klären, was genau ein Unfall ist. Gemäß der Definition der Unfallversicherung handelt es sich dabei um ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung führt. Dabei steht der plötzliche Charakter im Vordergrund. Krankheiten oder schleichende Beschwerden fallen nicht unter den Begriff "Unfall" im Sinne der Unfallversicherung.

Verkehrsunfälle

Eine der häufigsten Unfallarten sind Verkehrsunfälle. Ob im Straßenverkehr, auf dem Fahrrad oder als Fußgänger - fast jeder von uns war schon einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt oder hat zumindest davon gehört. Bei einem Verkehrsunfall springt in der Regel die Unfallversicherung ein, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle gehören ebenfalls zu den am häufigsten von der Unfallversicherung abgedeckten Unfällen. Unter einem Arbeitsunfall versteht man eine plötzliche, von außen auf den Körper einwirkende schädigende Ereignis, das während der Arbeit passiert. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Unfall auf dem Betriebsgelände oder außerhalb des Unternehmens passiert ist. Die Unfallversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Behandlungen, Rehabilitation und eventuell nötige Umbauten am Arbeitsplatz oder im privaten Umfeld.

Unfälle durch falsches Überholen auf der Autobahn

Freizeitunfälle

Neben Verkehrsunfällen und Arbeitsunfällen sind auch Unfälle in der Freizeit in der Regel von der Unfallversicherung abgedeckt. Hierzu zählen beispielsweise Sportunfälle, Unfälle beim Wandern oder beim Heimwerken zu Hause. Solange das Ereignis einen plötzlichen Charakter hat und ins Kriterium der Unfallversicherung fällt, springt diese in der Regel ein.

Welche Unfälle sind nicht abgedeckt?

Trotz des breiten Spektrums an abgedeckten Unfällen gibt es einige Ausnahmen, bei denen die Unfallversicherung nicht einspringt. Dazu gehören beispielsweise Unfälle, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Auch Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind in der Regel nicht abgedeckt. Zudem können bestimmte Risikosportarten oder gefährliche Hobbys von der Versicherung ausgeschlossen sein.

Zusatzbausteine und individuelle Absicherung

Neben den standardmäßig abgedeckten Unfällen können Versicherungsnehmer oft auch individuelle Zusatzbausteine wählen. Hierbei handelt es sich um optionale Leistungen, die beispielsweise eine höhere Invaliditätsleistung oder eine Unfallrente bieten. Diese Zusatzbausteine ermöglichen es den Versicherungsnehmern, ihre Unfallversicherung den eigenen Bedürfnissen anzupassen und individuell abzusichern.

Fazit

Die Unfallversicherung deckt in der Regel eine Vielzahl von Unfallarten ab, darunter Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle und Freizeitunfälle. Es gilt jedoch einige Ausnahmen zu beachten, bei denen die Versicherung nicht einspringt, wie beispielsweise Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Eine individuelle Absicherung durch Zusatzbausteine ermöglicht es den Versicherungsnehmern, ihre Versicherung an ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen. Bei Fragen zum Versicherungsschutz empfiehlt es sich immer, mit einem Versicherungsberater Kontakt aufzunehmen.

Weitere Themen